AGB
ALLGEMEINES
Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die AGB bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.
PREISE
Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung, laut Liste des Labors, gültigen Preisen. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültigen Preise. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10% werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rücksprache anerkannt. Bei Erhöhung über 10% erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien verändern den Kosten-Plan in jedem Fall dementsprechend.
LIEFERFRISTEN
Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers oder bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit vom Vertrage zurücktreten.
VERSAND
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
HAFTUNG
Der Auftraggeber hat die Arbeit sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Unterlagen sowie genügend Zeit zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mangelrüge innerhalb von zehn Werktagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung. Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mängelfreien Sache beschränkt, die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mängelfreien Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung nach Absprache herabzusetzen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers beruhen.
ARBEITSUNTERLAGEN
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache an den Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlender Modelle und Abformungen muss in jedem Fall der Auftraggeber einstehen.
ZAHLUNG
Einzelrechnungen werden zum Monatsende mit der Monatssammelaufstellung fällig. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
ABNAHMEVERPFLICHTUNG
Die Beauftragung von Linear Tech GmbH wird mit Übersendung des Auftragsformulars durch den Auftraggeber verbindlich. Bei Verweigerung der Abnahme entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
EIGENTUMSVORBEHALT
An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller gestellten Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.
WEBSEITE
Der Zugang zur Webseite www.lineardent.com ist frei und kostenlos. Die Webseite www.lineardent.com wird von der Linear Tech GmbH, Maria-Goeppert-Str. 1, 23562 Lübeck verwaltet. Der Nutzer akzeptiert, die Website zu nutzen, so wie sie ist. Linear Tech ist für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung der Website entstehen können, nicht verantwortlich. Die Inhalte der Website können ohne vorherige Benachrichtigung verändert oder ersetzt werden.
ONLINE-DATENSCHUTZ
Alle Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
COPYRIGHT-RECHTE UND GEWERBLICHE RICHTLINIEN
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VERPFLICHTUNGEN
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ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
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Lübeck, Mai 2018
